Die Shoah (1939–1945)
Polizeiorder Nr. 5
30 nov. 1943·Italie
Die Bilanz wird genau so wiedergegeben, wie die Quelle sie nennt — nie gerundet, nie mit einer anderen addiert. Die Bilanzen überschneiden sich von Ereignis zu Ereignis.
Die Italienische Sozialrepublik befiehlt die Verhaftung und Internierung aller Juden auf ihrem Territorium und die Beschlagnahme ihres Vermögens.
Der Polizeierlass Nr. 5, erlassen am 30. November 1943 von der Italienischen Sozialrepublik, ordnet die Verhaftung aller Juden auf dem von ihr kontrollierten Gebiet an, ihre Internierung in Lager sowie die Beschlagnahme ihres Vermögens zugunsten des Staates. Er folgt auf die deutsche Besetzung der Halbinsel und die Razzia im Ghetto von Rom und macht die italienischen Behörden zu unmittelbaren Vollstreckern der Verfolgung.
Die Präfekturen errichten Provinzlager; die Internierten werden anschließend in Fossoli, dann in Bolzano zusammengeführt, bevor die Transporte nach Auschwitz abgehen. Viele Italiener versteckten ihre Nachbarn, Klöster und Pfarrgemeinden öffneten ihre Pforten, und ein beträchtlicher Teil der Gemeinschaft überlebte; doch der Verwaltungsapparat eines italienischen Staates hatte erstmals selbst die Verhaftungen organisiert.
- Zeitraum :
- Die Shoah (1939–1945)
- Art :
- Shoah
- Region :
- Westeuropa
- Land :
- Italie
Documents de la République sociale italienne ; archives des camps de Fossoli et de Bolzano.