Frühmittelalter und Kreuzzüge
Legale Verfolgung
1179·Rome, IIIᵉ concile du Latran
Die Bilanz wird genau so wiedergegeben, wie die Quelle sie nennt — nie gerundet, nie mit einer anderen addiert. Die Bilanzen überschneiden sich von Ereignis zu Ereignis.
Verbot, christliche Diener zu beschäftigen und gegen einen Christen auszusagen
Unter Alexander III. in Rom versammelt, erlässt das Dritte Laterankonzil Gesetze über das Verhältnis zwischen Christen und Nichtchristen. Es verbietet Juden, christliche Dienstboten zu beschäftigen, schließt ihr Zeugnis aus, wenn es dem eines Christen widerspricht, und schreibt vor, dass zum Christentum Konvertierte nicht ihres Besitzes beraubt werden sollen.
Diese Bestimmungen greifen das späte kaiserliche Recht auf und überführen es in das Kirchenrecht, wo sie durch das Vierte Laterankonzil eine Generation später verschärft werden. Das Konzil markiert den Moment, in dem die jüdische Rechtsstellung aufhört, allein lokalen Gewohnheiten zu unterliegen, und zu einem Gegenstand universaler Gesetzgebung in der Christenheit wird.
- Zeitraum :
- Frühmittelalter und Kreuzzüge
- Art :
- Verfolgung
- Region :
- Westeuropa
- Land :
- Italie
*Conciliorum Oecumenicorum Decreta*, canons du IIIᵉ concile du Latran ; Solomon Grayzel, *The Church and the Jews in the XIIIth Century*.