19. Jahrhundert
Verfolgung durch Registereintrag
1813-1861·Bavière
Die Bilanz wird genau so wiedergegeben, wie die Quelle sie nennt — nie gerundet, nie mit einer anderen addiert. Die Bilanzen überschneiden sich von Ereignis zu Ereignis.
das sogenannte Matrikel-Edikt begrenzt die Zahl der in jeder Ortschaft zugelassenen jüdischen Familien, wobei ein Sohn nur heiraten konnte, wenn ein Eingetragener starb oder fortging
Das bayerische Judenedikt führte ein Register ein, die Matrikel, in der jeder Ortschaft eine feste Anzahl jüdischer Familien zugeteilt wurde. Ein Platz wurde erst frei, wenn ein Eingetragener starb oder fortzog: Ein Sohn konnte sich also weder verheiraten noch einen eigenen Haushalt gründen, solange sein Vater lebte und die Zeile belegte. Die Maßnahme war keine Ausweisung, und eben das machte sie dauerhaft — sie organisierte die demografische Unfruchtbarkeit einer Bevölkerung durch die bloße Führung eines Heftes. Über ein halbes Jahrhundert lang sah Bayern seine Jüngeren in die freien Städte, nach Amerika oder in Ehen abwandern, die ohne zivilrechtliche Anerkennung geschlossen wurden und deren Kinder ohne Personenstandsregister zur Welt kamen. Das Register wurde erst am Vorabend der deutschen Emanzipation abgeschafft.
- Zeitraum :
- 19. Jahrhundert
- Art :
- Verfolgung
- Region :
- Westeuropa
- Land :
- Allemagne
Heinrich Graetz, *Histoire des Juifs* ; Jacob Toury, *Soziale und politische Geschichte der Juden in Deutschland* ; *Encyclopaedia Judaica*, article « Bavaria ».