Die Shoah (1939–1945)
Zwangsgetragener Judenstern
1ᵉʳ sept. 1941·Reich allemand
Die Bilanz wird genau so wiedergegeben, wie die Quelle sie nennt — nie gerundet, nie mit einer anderen addiert. Die Bilanzen überschneiden sich von Ereignis zu Ereignis.
Ein Dekret verpflichtet jeden Juden über sechs Jahren, einen auf seine Kleidung aufgenähten Judenstern zu tragen, ab dem 19. September.
Das Polizeidekret vom 1. September 1941 verpflichtet jeden Juden im Deutschen Reich, der älter als sechs Jahre ist, auf der Brust seiner Kleidung einen sechszackigen Stern aus gelbem Stoff mit der Aufschrift „Jude" zu tragen. Die Pflicht tritt am 19. September in Kraft; der Stern muss vom Betroffenen selbst gegen Abgabe von Textilpunkten erworben werden.
Das Kennzeichen macht die Verfolgung auf der Straße sichtbar und stellt sie den Augen der gesamten Bevölkerung vor Augen. Es verwehrt de facto die Anonymität, bereitet die für die wenige Wochen später beginnenden Deportationen notwendige Erfassung vor und wird auf die besetzten Gebiete ausgedehnt werden. Einige werden in Deutschland jene grüßen, die ihn tragen; die meisten werden den Blick abwenden.
- Zeitraum :
- Die Shoah (1939–1945)
- Art :
- Shoah
- Region :
- Westeuropa
- Land :
- Allemagne
Reichsgesetzblatt ; documentation des procès de Nuremberg sur les mesures antijuives du Reich.