Antike
Synagoge von der vom Bischof angeführten Menge in Brand gesteckt; Theodosius verzichtet unter dem Druck von Ambrosius von Mailand darauf, ihren Wiederaufbau zu fordern
1ᵉʳ août 388·Callinicum (Osroène)
Die Bilanz wird genau so wiedergegeben, wie die Quelle sie nennt — nie gerundet, nie mit einer anderen addiert. Die Bilanzen überschneiden sich von Ereignis zu Ereignis.
In Callinicum am Euphrat brannte die von dem dortigen Bischof angeführte Menge die Synagoge nieder. Theodosius, davon in Kenntnis gesetzt, ordnete an, was das römische Recht vorsah: dass der Bischof sie auf eigene Kosten wieder aufbauen und die Schuldigen bestraft werden sollten.
Ambrosius, Bischof von Mailand, widersetzte sich dem zunächst in einem Brief, dann von seiner Kanzel herab in Gegenwart des Kaisers: Er hielt es für unzulässig, dass ein Bischof eine jüdische Kultstätte errichten solle, und erklärte sich bereit, die Brandstiftung selbst auf sich zu nehmen. Theodosius gab nach und zog seinen Befehl zurück.
Die Tragweite dieses Vorfalls geht über das Ereignis selbst hinaus: Bis dahin hatte das kaiserliche Recht Synagogen als rechtmäßiges Eigentum geschützt, und dieser Schutz war soeben öffentlich durch die bischöfliche Autorität außer Kraft gesetzt worden. Die späteren Gesetzbücher werden die Zerstörung von Synagogen weiterhin verbieten, jedoch ebenso deren Neubau untersagen.
- Zeitraum :
- Antike
- Art :
- Massaker
- Region :
- Naher und Mittlerer Osten
- Land :
- Syrie
Ambroise de Milan, *Lettres* ; Code Théodosien.