Die Shoah (1939–1945)
Fortbestand der antijüdischen Gesetze in Marokko nach der Landung der Alliierten
1943·Maroc
Die Bilanz wird genau so wiedergegeben, wie die Quelle sie nennt — nie gerundet, nie mit einer anderen addiert. Die Bilanzen überschneiden sich von Ereignis zu Ereignis.
Die Landung im November führt nicht zum Sturz der Dahirs: Man muss bis zum folgenden Jahr warten, bis die Ausschlussmaßnahmen aufgehoben werden, und die beschlagnahmten Güter kehren noch später zurück.
Die alliierte Landung vom Ende des Vorjahres lässt die antijüdischen Dahirs nicht fallen. Die in Marokko amtierenden Behörden halten die Ausgrenzungsmaßnahmen monatelang aufrecht, mit der Begründung, sie seien vom Sultan erlassen worden und gehörten zum Recht des Protektorats. Die aus den Schulen verwiesenen Kinder kehren nicht sogleich zurück, die entlassenen Beamten werden nicht wiedereingesetzt, und die Rückgabe des unter Zwangsverwaltung gestellten Eigentums zieht sich noch länger hin. Die Aufhebung erfolgt erst nach wiederholten Vorstellungen bei den französischen und alliierten Behörden.
- Zeitraum :
- Die Shoah (1939–1945)
- Art :
- Shoah
- Region :
- Ägypten und Maghreb
- Land :
- Maroc
Mémorial de la Shoah, Paris ; Yad Vashem, base des communautés.