Die Shoah (1939–1945)
Erlass des Reichsprotektors über jüdisches Vermögen
21 juin 1939·Bohême-Moravie
Die Bilanz wird genau so wiedergegeben, wie die Quelle sie nennt — nie gerundet, nie mit einer anderen addiert. Die Bilanzen überschneiden sich von Ereignis zu Ereignis.
Der Reichsprotektor unterzeichnet die Verordnung, die jüdisches Vermögen unter Kontrolle stellt und über dessen Verfügung verbietet; sie leitet die Ausplünderung von Unternehmen, Ländereien und Konten im gesamten Protektorat ein.
Der Protektor des Reichs unterzeichnet für Böhmen-Mähren ein Dekret, das festlegt, wer als Jude gilt, und das Vermögen der so bezeichneten Personen unter Kontrolle stellt. Unternehmen müssen gemeldet, Konten gesperrt, Transaktionen genehmigungspflichtig gemacht werden. Der Text ebnet den Weg zu einer methodischen Enteignung, die sowohl von der Verwaltung des Protektorats als auch von den deutschen Dienststellen durchgeführt wird. Die Gemeinden in Böhmen und Mähren verlieren innerhalb weniger Monate die materiellen Grundlagen ihrer kollektiven Existenz.
- Zeitraum :
- Die Shoah (1939–1945)
- Art :
- Shoah
- Region :
- Mittel- und Osteuropa
- Land :
- Tchéquie
Mémorial de la Shoah, Paris ; Yad Vashem, base des communautés.