Die jüdische Ehegerichtsbarkeit (Kidduschin, Ketuba)
Das Große Buch mit unserer KI erstellenקידושין וכתובה
Register Schnittstelle · Verwahrer, nicht Eigentümer
Das jüdische Eherecht beruht auf zwei fundamentalen Institutionen: den Kidduschin (« Heiligung »), dem Akt, durch den der Mann die Frau heiratet, und der Ketuba, einem schriftlichen Vertrag, der die finanziellen Verpflichtungen des Mannes gegenüber seiner Frau festhält, besonders bei Tod oder Scheidung. Die jüdische Eheschließung (Nissouin) vollzog sich traditionell in zwei Schritten, Erusin (Verlobung) und Nissouin im eigentlichen Sinne, heute zusammen unter dem Traubaldachin (Chuppah) gefeiert. Die Ketuba, deren aramäische Formulierungen bis zur Antike zurückgehen, soll die wirtschaftlichen Rechte der Frau schützen und stellt einen der ältesten Schutzvorschriften dieser Art dar. Die Beendigung der Ehe erfordert einen Scheidungsakt, den Gett, der vom Ehemann überbracht wird, was die schwierige Frage der Agunah aufwirft, der « gefesselten » Frau, deren Ehemann die Scheidung verweigert oder nicht gewähren kann. Diese im talmudischen Traktat Kidduschin und in der Schulchan Aruch kodifizierten Normen stehen weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit der modernen rabbinischen Gerichte.
Großes Buch in Bearbeitung
Dieses Große Buch hat noch keine veröffentlichten Kapitel. Die Kapitel — jedes mit seinem Register, seinem epistemischen Status und seinen Quellen — werden im Zuge der redaktionellen Anreicherung und der assistierten Generierung hinzugefügt.
Quellen & Ressourcen
- Sefaria ↗
- Encyclopaedia Judaica — 2e éd., Keter/Macmillan
🔗 Cite / link this page
Copy any of these formats to cite this page or link to it.
Link
https://zakhor.ai/de/grands-livres/thematiques/la-jurisprudence-matrimoniale-juiveHTML
<a href="https://zakhor.ai/de/grands-livres/thematiques/la-jurisprudence-matrimoniale-juive">Die jüdische Ehegerichtsbarkeit (Kidduschin, Ketuba) — Zakhor</a>Citation
Die jüdische Ehegerichtsbarkeit (Kidduschin, Ketuba) — Zakhor, https://zakhor.ai/de/grands-livres/thematiques/la-jurisprudence-matrimoniale-juive